Nachhaltig gesunde & schöne Zähne

Kieferorthopädie für

Fehlstellungen im Milch- und Wechselgebiss lassen sich nachhaltig am besten im Kindes- und Jugendalter behandeln: Sowohl das Wachstum des Kiefers als auch der Zahndurchbruch sind in diesem Alter gut zu beeinflussen. Die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung kann durch eine unverbindliche Fachberatung in unserer Praxis festgestellt werden

Bei der Behandlung von Erwachsenen geht es in der Kieferorthopädie zunehmend um gesundheitliche Aspekte, aber auch um Ästhetik.

Ausgeprägte Anomalien in der Zahnstellung (Fehlbiss) erfordern häufig eine kombinierte kieferorthopädische und kieferchirurgische Therapie. Hierbei erfolgt die Thearpie mit einer festsitzenden Zahnspange.

Viele Erwachsene wünschen sich aber auch eine kosmetische Korrektur schiefstehender Zähne. Eine gute Funktion des Gebisses und schöne, gerade Zähne können das seelische und körperliche Wohlbefinden verbessern. Hier können sowohl festsitzende Zahnspangen als auch unsichtbare Zahnspangen zu tragen kommen. Eine individuelle Beratung abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse lässt sich schnell herausfinden, was für Sie das richtige ist.

UNSER EIGENES LABOR

In unserer Praxis werden ALLE herausnehmbaren Spangen im eigenen Labor angefertigt. Das Labor befindet sich direkt in unserer Praxis – so können Anpassungen oder Reparaturen schnell ausgeführt werden!

Unsere Leistungen

Wenn es um Zahnspangen geht, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Im Milchgebiss und frühen Wechselgebiss werden vor allem herausnehmbare Spangen verwendet. Dabei unterscheiden wir zwischen Früh- und Hauptbehandlungen.

Eine Frühbehandlung kann in bestimmten Fällen ab dem 4. Lebensjahr über sechs Quartale erfolgen. In der Regel kommen hier lose Zahnspangen zum Einsatz.

Eine Hauptbehandlung dauert 3 bis 4 Jahre. Sie erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und kann mit dem ersten Zahnwechsel in Seitenzahngebiet beginnen. Hier kommen wahlweise sowohl lose, feste Spangen aber auch durchsichtige Spangen zum Einsatz oder auch eine Kombination.

Wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, erfolgt die Behandlung überwiegend mit festsitzenden Spangen (Brackets) oder unsichtbaren Zahnspangen (Aligner).

Bei vielen Sportarten gibt es ein hohes Risiko für Verletzungen im Mundbereich – bis hin zum Verlust von Zähnen. Ein individuell angefertigter Sport-Mundschutz reduziert die Verletzungsgefahr deutlich.

Zahnpflege und Mundhygiene sind in jedem Alter von großer Bedeutung. Unser Team berät Sie ausführlich und klärt Sie gerne über die richtige Zahnpflege auf. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass auch während der Behandlung mit einer festen Zahnspange die Zähne gesund bleiben.

FAQ

Wie lange dauert eine Zahnkorrektur?

Eine Zahnkorrektur dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre.

Was passiert, wenn ich die Spange nicht regelmäßig trage?

Bei nicht regelmäßigem Tragen der Spange, verzögert sich die Behandlung. Im ungünstigsten Fall ist kein Erfolg der Behandlung zu erwarten.

Wie reinige ich eine feste Spange am besten?

Besonders wichtig ist die regelmäßige Pflege der Zähne und des Bracket-Umfelds. Dazu gibt es immer eine spezielle Aufklärung und Einweisung in unserer Praxis.

Wie reinige ich eine lose Spange am besten?

Eine Reinigung sollte regelmäßig erfolgen. Am besten mit Wasser und Zahnbürste.

Gibt es Alternativen zur festen Spange?

Neben einer festen Spange kann im Milch- und Wechselgebiss auch eine lose Spange benutzt werden. Hierzu erfolgt eine ausführliche Beratung in unserer Praxis.

Lohnt sich eine Behandlung schon bei Milchzähnen?

Bei ausgeprägten Abweichungen (Fehlstellungen) kann bereits ab dem 4. Lebensjahr eine Behandlung beginnen.

Gibt es versteckte Kosten?

In der Kieferorthopädie gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Paragraf 12 SGB V. Gemäß diesem Paragraphen müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

So gibt es Mehrleistungen, bei denen ein Teil der Kosten der/ die Versicherte trägt und den anderen die Krankenkasse. Und es gibt Zusatzleistungen, bei denen der / die Versicherte die Leistungen vollständig trägt. “Mehrkosten” und “Zusatzkosten” beziehen sich auf die zusätzlichen Ausgaben, die entstehen können, wenn Sie sich für bestimmte Extras entscheiden, die Ihre Krankenkasse nicht standardmäßig abdeckt. Diese zusätzlichen Kosten könnten beispielsweise entstehen, wenn Sie sich für eine ästhetische Zahnspange oder hochwertigere Materialien entscheiden, um Ihre Behandlung zu optimieren und Ihren Komfort zu erhöhen.

Die sogenannten “außervertraglichen Leistungen” gehen über das hinaus, was Ihre Versicherung regulär abdeckt. Diese Leistungen bieten Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zu wählen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vielleicht bevorzugen Sie eine unauffälligere Zahnspange oder eine Behandlung, die schneller wirkt. Oder vielleicht möchten Sie einfach zusätzliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Zähne in Betracht ziehen. Auch wenn diese Leistungen nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt sind, können sie die Gesamterfahrung Ihrer Behandlung deutlich verbessern.