Abrechnung & Kosten
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen dauert in der Regel 3 bis 4 Jahre. Die Behandlungskosten werden bis zum 18. Lebensjahr bei medizinischer Notwendigkeit von den Krankenkassen übernommen.
Bei Erwachsenen mit ausgeprägten Anomalien und kieferorthopädischer Indikation (kombinierte Therapie) ist die Abrechnung der Kosten ebenfalls über die Krankenkassen gewährleistet.
In anderen Fällen bleibt die Möglichkeit, die Behandlung in unserer Praxis durchführen zu lassen und privat abzurechnen.
Gibt es versteckte Kosten?
In der Kieferorthopädie gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Paragraf 12 SGB V. Gemäß diesem Paragraphen müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. So gibt es Mehrleistungen, bei denen ein Teil der Kosten der/ die Versicherte trägt und den anderen die Krankenkasse. Und es gibt Zusatzleistungen, bei denen der / die Versicherte die Leistungen vollständig trägt. “Mehrkosten” und “Zusatzkosten” beziehen sich auf die zusätzlichen Ausgaben, die entstehen können, wenn Sie sich für bestimmte Extras entscheiden, die Ihre Krankenkasse nicht standardmäßig abdeckt. Diese zusätzlichen Kosten könnten beispielsweise entstehen, wenn Sie sich für eine ästhetische Zahnspange oder hochwertigere Materialien entscheiden, um Ihre Behandlung zu optimieren und Ihren Komfort zu erhöhen.
Die sogenannten “außervertraglichen Leistungen” gehen über das hinaus, was Ihre Versicherung regulär abdeckt. Diese Leistungen bieten Ihnen die Möglichkeit, zusätzliche Maßnahmen zu wählen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Vielleicht bevorzugen Sie eine unauffälligere Zahnspange oder eine Behandlung, die schneller wirkt. Oder vielleicht möchten Sie einfach zusätzliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Zähne in Betracht ziehen. Auch wenn diese Leistungen nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt sind, können sie die Gesamterfahrung Ihrer Behandlung deutlich verbessern.